Gemeindehaushalt 2022

Der Gemeindehaushalt wird für jedes Haushaltsjahr von der Gemeindeleitung, dem Gemeindekirchenrat (GKR), aufgestellt und beschlossen. Die Gemeinde wird darüber im Rahmen der Mitteilungen ("Abkündigungen") während des Gottesdienstes informiert und jedes Mitglied kann den Haushaltsplan während der Dauer von 14 Tagen einsehen. Die Umsetzung der Planzahlen wird von einem/r oder mehreren "Wirtschaftenden", in der Regel GKR-Mitglieder, verantwortet.

In 2022 plant unser Gemeindehaushalt mit Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen ("Kirchensteuer") in Höhe von 276.000 € (unverändert ggü. 2021) und mit Ausgaben von 463.000 € (2021: 493.000 €). Demnach müssen 187.000 € aus anderen Einnahmearten erwirtschaftet werden.

Bei den Ausgaben sind die wesentlichen Positionen:

    • Gehälter für unsere Mitarbeitende, die hier ihren Lebensunterhalt verdienen;
    • laufende Gebäudekosten, u.a. für Heizenergie, Strom, Wasser und öffentlich-rechtliche Lasten, Instandsetzungen und Ersatzteile;
    • Bauarbeiten, die immer wieder an der denkmalgeschützten Bausubstanz notwendig werden;
    • Sach- und Arbeitsmittel aller Art, weil hier gelebt und gearbeitet wird und es viele Veranstaltungsangebote gibt.

Unsere Gemeindeorganisation hat neben der wertvollen persönlichen Zeit, die viele Gemeindemitglieder in erheblichem Umfang für ehrenamtliche Tätigkeiten spenden , folgende finanzielle Einnahmearten:

    • Mitgliedsbeitrag ("Kirchensteuer"), wird als Prozentsatz von der Lohn- oder Einkommensteuer berechnet, von den Finanzbehörden gegen ein Bearbeitungsentgelt (!) einbehalten und zu rund 25% an die Gemeinde weitergeleitet (als Durchschnittsbetrag pro Mitglied, unabhängig von der individuellen Höhe des Mitgliedsbeitrags - 75% verbleiben auf den Ebenen von Ev. Kirche in Deutschland (EKD) bis zum Kirchenkreis);
    • freiwilliges Kirchgeld, der Mitgliedsbeitrag der Mitglkieder, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Lohn- und Einkommensteuer veranlagt werden; das Kirchgeld kommt zu 100% der jeweiligen Gemeinde zugute;
    • Spende (bar oder als Überweisung; einmalige Zuwendung, kann zweckgebunden sein, mit Spendenbescheinigung für das Finanzamt), kommt zu 100% der jeweiligen Gemeinde zugute;
    • Kollekte (Bargeldsammlung während/nach Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen);
    • Verkäufe (z.B. im Rahmen von Basaren oder Trödelmärkten - ab 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig);
    • Anzeigen im Gemeindebrief - ab 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig;
    • Mieteinnahmen aus der Vermietung von ehemaligen Schwesternwohnungen und Gemeinderäumen.

Alle Kirchgelder, Spenden und Kollekten gehen - im Gegensatz zum Mitgliedsbeitrag "Kirchensteuer" - zu 100% an die empfangende Gemeinde, kommen also uneingeschränkt der Epiphaniengemeinde zugute. Für alle diese Einnahmearten haben wir ein Spenden- und Kirchgeldkonto

Ev. Kirchengemeinde Epiphanien
IBAN: DE66 1005 0000 0191 2165 18
bei der Berliner Sparkasse.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie "Spende" an, bei einer Zweckbindung den Spendenzweck oder den Hinweis "Kirchgeld".

Spendenbescheinigungen werden Ihnen zugeschickt. Mehr dazu unter Spenden und Kirchgeld.