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Der Gemeindekirchenrat (GKR) als demokratische Teamarbeit mit vielen Aufgaben

Die Gemeinde wird durch den ehrenamtlich tätigen Gemeindekirchenrat (GKR) geleitet.

Unser GKR hat 10 gewählte Mitglieder sowie unsere Pfarrerin als Mitglied qua Amt. Vorsitzender ist Uwe Goetze, stellvertretende Vorsitzende ist Pfarrerin Ramona Rohnstock. Der amtierende GKR ist durch die Wahl vom 3.11.2019 bestimmt worden, bei der die Hälfte der Sitze, also 5, für die Dauer von 6 Jahren neu besetzt wurden. In dieser Zusammensetzung tragen die Mitglieder dieses GKR, auch Älteste genannt, so lange Verantwortung, bis die am 13.11.2022 gewählten 5 neuen Ältesten in ihr Amt eingeführt wurden, was für den 4.12.2022 geplant ist. Die Wahlperiode dieses Gemeindekirchenrats dauert ausnahmsweise nur 3 (statt 6) Jahre, damit dann ab 2025 immer die komplette Gemeindeleitung neu gewählt werden kann.

Mitglieder des GKR (im Kirchenrecht "Älteste" genannt) sind

  • Martin Burghoff *
  • Uwe Goetze (Vorsitzender) *
  • Susanne Greinert
  • Wolfgang Jahr *
  • Dieter Klucke
  • Christa Löwenbrück
  • Karen Miericke
  • Mathias Neumann *
  • Pfn. Ramona Rohnstock (stellv. Vors.)
  • Bettina Schmaling *
  • Jordana Wolf
(*Die Amtszeit dieser Ältesten endet voraussichtlich am 4.12.2022.)

Viele rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Kirchengemeinden finden sich in der Grundordnung der EKBO. Dort heißt es, dass die Kirchengemeinde die Aufgabe hat, „in ihrem Bereich den Menschen das Evangelium zu bezeugen und sie zur Gemeinschaft der Glaubenden zu sammeln. Das geschieht in vielfältiger Weise, insbesondere im Gottesdienst und in der Feier der Sakramente sowie durch Unterweisung, Kirchenmusik, Diakonie, Seelsorge, missionarischen Dienst, Zurüstung (Anm.: Ausbildung) und gemeinsames Leben. Die Kirchengemeinde ist dafür verantwortlich, dass zur Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendigen Dienste wahrgenommen werden. Sie hat für deren Ausübung zu sorgen sowie gottesdienstliche Stätten und sonstige Einrichtungen zu schaffen und zu unterhalten.“

Wenn es also in der Grundordnung der EKBO heißt, die Kirchengemeinde habe diese Aufgaben, dann kommt die Verantwortung dafür der Leitung zu, also dem Gemeindekirchenrat, der unter anderem

  • das regelmäßige Zusammenkommen der Gemeinde und ihrer Gruppen im Gottesdienst und auf andere Weise ermöglicht und fördert,
  • Predigtaufträge erteilt und m. E. über die Besetzung von Pfarrstellen entscheidet,
  • über weitere Stellenbesetzungen und die Dienstaufsicht in unterschiedlicher Form entscheidet,
  • geeignete Mitglieder der Kirchengemeinde mit der Wahrnehmung von Aufgaben wie der Leitung von Kindergottesdiensten oder von Gemeindegruppen und -kreisen betraut und für weitere ehrenamtliche Mitarbeit gewinnt,
  • die missionarische, diakonische und ökumenische Arbeit fördert,
  • den Besuchsdienst in der Gemeinde fördert,
  • Gelder, Gebäude und Inventar für die Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben bereitstellt,
  • das Vermögen der Kirchengemeinde verwaltet, den Haushaltsplan beschließt, die Jahresrechnung abnimmt und Entlastung erteilt sowie im Rahmen gesamtkirchlicher Regelungen über Kollekten und Spenden beschließt,
  • und die Kirchengemeinde in Rechtsangelegenheiten vertritt.

Der Gemeindekirchenrat trifft sich in der Regel am ersten Mittwoch im Monat zu einer mehrstündigen Sitzung; darüber hinaus auch zu Sondersitzungen und Klausurtagungen.

Jedes Gemeindemitglied ist herzlich eingeladen, sich mit Vorschlägen oder Kritik an den Vorsitzenden, die stellv. Vorsitzende oder ein GKR-Mitglied ihres/seines Vertrauens zu wenden.

Gemeindebüro

Evangelische Kirchengemeinde Epiphanien

Knobelsdorffstraße 72/74
14059 Berlin 

Tel.: 030 890 6226-0
Fax: 030 890 6226-2
E-Mail: kontakt(at)epiphanien.de

Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
Montag:          11:00 - 13:00 Uhr
Dienstag:       11:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr 

Ihr Ansprechpartner:
Bernd Liedtke