Unser GKR hat 10 gewählte Mitglieder sowie unsere Pfarrerin als Mitglied qua Amt. Vorsitzender ist Uwe Goetze, stellvertretende Vorsitzende ist Pfarrerin Ramona Rohnstock. Der amtierende GKR ist durch die Wahl vom 13.11.2022 bestimmt worden. Die Wahlperiode dieses Gemeindekirchenrats dauert ausnahmsweise nur 3 (statt 6) Jahre, damit dann ab 2025 immer die komplette Gemeindeleitung neu gewählt werden kann.
Mitglieder des GKR (im Kirchenrecht "Älteste" genannt) sind
Viele rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Kirchengemeinden finden sich in der Grundordnung der EKBO. Dort heißt es, dass die Kirchengemeinde die Aufgabe hat, „in ihrem Bereich den Menschen das Evangelium zu bezeugen und sie zur Gemeinschaft der Glaubenden zu sammeln. Das geschieht in vielfältiger Weise, insbesondere im Gottesdienst und in der Feier der Sakramente sowie durch Unterweisung, Kirchenmusik, Diakonie, Seelsorge, missionarischen Dienst, Zurüstung (Anm.: Ausbildung) und gemeinsames Leben. Die Kirchengemeinde ist dafür verantwortlich, dass zur Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendigen Dienste wahrgenommen werden. Sie hat für deren Ausübung zu sorgen sowie gottesdienstliche Stätten und sonstige Einrichtungen zu schaffen und zu unterhalten.“
Wenn es also in der Grundordnung der EKBO heißt, die Kirchengemeinde habe diese Aufgaben, dann kommt die Verantwortung dafür der Leitung zu, also dem Gemeindekirchenrat, der unter anderem
Der Gemeindekirchenrat trifft sich in der Regel am ersten Mittwoch im Monat zu einer mehrstündigen Sitzung; darüber hinaus auch zu Sondersitzungen und Klausurtagungen.
Jedes Gemeindemitglied ist herzlich eingeladen, sich mit Vorschlägen oder Kritik an den Vorsitzenden, die stellv. Vorsitzende oder ein GKR-Mitglied ihres/seines Vertrauens zu wenden.