Umgemeindung

Sie sind umgezogen und haben festgestellt, dass Sie jetzt zu einer anderen Kirchengemeinde gehören? Das liegt daran, dass Sie nach der Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt automatisch der Kirchengemeinde an Ihrem neuen Wohnort zugeordnet werden. Es besteht aber immer die Möglichkeit, Mitglied in ihrer alten Kirchengemeinde zu bleiben oder Mitglied Ihrer Wunsch-Kirchengemeinde zu werden.

Möchten Sie nach dem Umzug weiterhin bei uns in der Epiphanien Kirchengemeinde Gemeindemitglied bleiben, müssen Sie einen Antrag auf Umgemeindung ausfüllen, unterschreiben und im Gemeindebüro (per Post oder eingescannt per Mail) einreichen. Bei Familien muss für jedes einzelne Familienmitglied ein solcher Antrag gestellt werden – auch für minderjährige Kinder.

Sie bleiben dann so lange Gemeindemitglied in der Epiphanien Kirchengemeinde bis Sie ihren Antrag widerrufen. Sie werden also erstmal nicht mehr automatisch einer neuen Kirchengemeinde zugeordnet, wenn Sie nochmal umziehen.

Wenn Sie sich umgemeinden möchten, wenden Sie sich gerne an unser Gemeindebüro.

Das Formular zur Umgemeindung finden Sie hier.